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Das Ehe- und Familienrecht erfasst eine Vielzahl von Lebenssachverhalten, mit denen wir alle in Berührung kommen können. Adoption, Betreuung, Verlobung und Eheschließung, Ehescheidung, Güterrecht, Kindschaftsrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Unterhalt - auf all diesen und weiteren Gebieten kann ein Regelungsbedarf entstehen. Die im Konfliktfall regelmäßig entstehende emotionale und wirtschaftliche Betroffenheit der Beteiligten erfordert erfahrene und hochqualifizierte Anwälte mit der Fähigkeit, auch jenseits der rein rechtlichen Betrachtung praktikable und streitverkürzende Lösungen vermitteln zu können.

Ich berate Sie in allen familienrechtlichen Fragestellungen vorbeugend und im Konfliktfall mit dem Ziel, für Sie möglichst eine einvernehmliche Problemlösung herbeizuführen. Dabei verhandle und entwerfe ich für Sie vertragliche Regelungen (Eheverträge bei Eheschließung, Trennung oder Scheidung, Trennungsvereinbarungen usw.) und begleite Sie in allen familienrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich.