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Unter dem Begriff des Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne lassen sich alle Rechtsvorschriften erfassen, denen speziell - aber nicht ausschließlich - die Unternehmen als Marktteilnehmer unterworfen sind. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl nationaler, europarechtlicher und internationaler Bestimmungen, die auch eine Spezialisierung innerhalb des so definierten Wirtschaftsrechts erfordern.

Meine Kanzlei berät und vertritt Unternehmen verschiedenster Art mit teilweise weltweiten Geschäftsbeziehungen. Ich verhandele und gestalte hierbei Verträge möglichst nach unserer Rechtsordnung und unter Beachtung internationaler Bestimmungen und übernehme das in- und ausländische Inkasso und die Prozessvertretung im Inland. In spezifischen Fällen, beispielsweise im Patent- und Markenrecht, ziehe ich spezialisierte Kooperationspartner hinzu oder vermittele Ihnen diese zur weiteren Fallbearbeitung.